Mit anderen Worten: Es wird nach Verstössen
gegen die gesetzlichen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften
sowie nach Abweichungen von der angewandten Rechnungslegungsnorm
gesucht. Die Revisionsstelle hat aber nicht die Zweckmässigkeit
und Opportunität von Entscheiden und Bewertungen zu beurteilen
oder nach möglichen anderen Gesetzesverstössen zu suchen.